AGBAGB Allgemeine Hinweise und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule Böblingen-Sindelfingen e.V.
1. AnmeldungDer
Veranstaltungsvertrag kommt durch die Anmeldung der Teilnehmerin/des
Teilnehmers bei der vhs zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen
Annahmeerklärung durch die vhs bedarf. Die Allgemeinen Hinweise und
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die/der
Anmeldende ist an ihre/seine Anmeldung für die Dauer von drei Wochen ab
dem Zugang der Anmeldung bei der vhs gebunden. Nach Ablauf der
Dreiwochenfrist gilt der Vertrag ohne Annahmeerklärung der vhs als
zustande gekommen, wenn die vhs die Anmeldung nicht innerhalb dieser
Frist ausdrücklich abgelehnt hat.
Bei minderjährigen
Teilnehmenden wird der Vertrag nur mit den gesetzlichen Vertretern
abgeschlossen, welche verpflichtet sind, die Entgelte zu bezahlen.
2. Teilnehmerzahl Alle
angegebenen Teilnehmerzahlen sind als Richtzahlen zu verstehen und
unverbindlich. Bei Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl
besteht kein Anspruch auf Herabsetzung der Gebühr.
3. Ermäßigungen Bei
Vorlage des Ausweises erhalten Schülerinnen und Schüler, Auszubildende,
Studentinnen und Studenten, Arbeitslose, Wehrpflichtige,
Zivildienstleistende und Schwerbehinderte Gebührenermäßigung. Die
ermäßigte Gebühr ist in Klammern angegeben. Bei schriftlichen
Anmeldungen bitten wir Sie, eine Kopie Ihres Ausweises (z. B.
Schülerausweis) beizulegen. Inhaber/-innen von Familienpässen der Stadt
Böblingen erhalten auf Antrag 33,3 %, Inhaber/-innen von
Berechtigungskarten der Stadt Sindelfingen 30 % Ermäßigung (außer bei
Einzelveranstaltungen und Fahrten/Führungen).
Eine nachträgliche
Ermäßigung ist nur binnen drei Monaten nach Kurs-/ Veranstaltungsbeginn
und gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € pro Kurs bzw.
Veranstaltung möglich.
4. Bezahlung / Fälligkeit Die
Gebühren sind am Tag des Kurs-/ Veranstaltungsbeginns fällig. Wir
bevorzugen aus Kostengründen das Lastschriftverfahren. Die Gebühren
werden zu Veranstaltungsbeginn vom angegebenen Konto eingezogen. Bei
der persönlichen Anmeldung besteht in den Sekretariaten der Hauptstelle
in Böblingen und Sindelfingen auch die Möglichkeit, bar zu bezahlen,
wenn das Lastschriftverfahren nicht möglich ist. Für den Fall, dass die
Lastschrift aufgrund der Nichtdeckung des angegebenen Kontos oder des
Widerrufs der Einzugsermächtigung rückgebucht wird, trägt der/die
Teilnehmer/-in die dadurch entstehenden Kosten, es sei denn, der
entsprechende Sachverhalt wurde der vhs rechtzeitig mitgeteilt.
5. Anmeldebestätigung Angemeldete erhalten i.d.R. eine Anmeldebestätigung per Post bzw. E-Mail. (Ausnahme: Bei Sammelanmeldungen werden keine Anmeldebestätigungen versandt) Sie werden außerdem von uns benachrichtigt, wenn - die von Ihnen gewünschte Veranstaltung bereits belegt ist - die Veranstaltung abgesagt wird oder Programmänderungen eintreten. Falls
Sie vor Kursbeginn keine Anmeldebestätigung oder Nachricht erhalten
haben, fragen Sie bitte unbedingt im Sekretariat der vhs nach.
6. Bescheinigung Die
Anmeldebestätigung wird üblicherweise auch von Behörden anerkannt. Eine
ausführliche Teilnahmebescheinigung stellen wir gegen eine Gebühr von
2,00 € aus. Sie kann in den Sekretariaten der Volkshochschule innerhalb
einer Frist von drei Monaten nach Beendigung der Veranstaltung/des Kurses bestellt werden.
7. Unterrichtsfreie Tage Während
der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein
Unterricht statt, es sei denn, es ist ausdrücklich angegeben.
8. Rücktritt Ein
Rücktritt muss gegenüber dem VHS-Sekretariat spätestens am 10. Tag vor
Beginn der Veranstaltung schriftlich erklärt werden. Entscheidend ist
der Eingang der schriftlichen Erklärung bei der Volkshochschule.
Abmeldungen über die Kursleitung werden nicht anerkannt.
Späterer
Rücktritt ist nicht möglich, es sei denn, der Platz kann vor Beginn der
Veranstaltung über die Warteliste vergeben werden.
Es wird eine Rücktrittsgebühr von 5,00 € erhoben, welche abgebucht werden kann.
Vorverkaufskarten werden nicht zurückgenommen.
Für Studienreisen und Prüfungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen.
9. Kursausfall Die
Volkshochschule kann wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall
einer Kursleiterin oder eines Kursleiters die Veranstaltung ganz oder
teilweise ausfallen lassen. In diesen Fällen werden bereits geleistete
Zahlungen auf Antrag erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen die vhs
sind ausgeschlossen. Rückerstattungsansprüche können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.
10. Haftung Die Haftung der vhs wird ausgeschlossen; dies gilt nicht für die a) Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund heit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der vhs oder einer vor sätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs beruhen b) Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der vhs oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der vhs beruhen c) Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten)
Für
Unfälle während der Veranstaltung, auf dem Weg zur und von der
Veranstaltungsstätte sowie für Diebstahl und den Verlust oder die
Beschädigung von Gegenständen übernimmt die vhs keine Haftung.
11. Unterrichtsmaterial Soweit
nichts anderes in der Kursbeschreibung angegeben ist, sind
Unterrichtsmaterial, Literatur etc. nicht im Kurs-/ Veranstaltungspreis
enthalten.
12. Sonstiges Abweichende
und zusätzliche Abmachungen sind nur gültig, wenn sie auch schriftlich
vereinbart worden sind. Kursleiterinnen und Kursleiter sind nicht
berechtigt, Zusagen zu machen oder Vertragsbedingungen zu ändern.
Es
gilt die jeweilige Hausordnung des Unterrichtsortes, in der Regel der
Volkshochschule oder der Schule, in der die Veranstaltung stattfindet.
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