Legasthenie und Dyskalkulievhs.Kongresse zum Thema Legasthenie
und Dyskalkulie
Etwa drei bis fünf Prozent aller
Kinder und Jugendlichen leiden an Legasthenie oder Dyskalkulie. Die
Betroffenenverbände setzen sich jetzt dafür ein, dass Legasthenie als Behinderung
anerkannt wird. Im März organisiert die vhs in Böblingen einen Kongress zum
Thema.
Menschen sind mit sehr unterschiedlichen Begabungen
ausgestattet. Spätestens in der Schule wird klar, ob ein Kind eher sprachbegabt
ist oder zum Beispiel mehr Spaß an Rechenaufgaben hat. Dass Kinder und Jugendliche
in dem einen oder anderen Bereich Probleme haben ist ganz normal. Oft lässt
sich eine Schwäche im Lesen, Schreiben oder Rechnen mit ein wenig individueller
Unterstützung schnell verbessern oder beheben.
Ganz anders ist das bei Kindern oder Jugendlichen, die unter
Legasthenie oder Dyskalkulie leiden, also an einer anerkannten Lese- / Rechtschreib-
oder Rechenschwäche. Laut Statistik sind zwischen drei und fünf Prozent aller
Kinder und Jugendlichen von einer solchen Störung betroffen, deren Symptome im
Internationalen Diagnoseschlüssel der Weltgesundheitsorganisation (WHO) genau
definiert sind.
Von Legasthenie spricht man, wenn die
Rechtschreibefähigkeiten einer Person deutlich unter der Norm des Altersdurchschnitts
liegt und die Fähigkeiten des Lesens und Schreibens deutlich vom Intelligenzquotienten
abweichen. Die Intelligenz der betroffenen Personen ist normal bis überdurchschnittlich.
Die Störung tritt nur im Bereich Lesen und Rechtschreibung auf, ansonsten bringen
die Kinder normale Leistungen. Ähnlich verhält es sich mit der Dyskalkulie: Wer
hiervon betroffen ist, hat Probleme mit der Zahlenwelt. „Wir sehen diese
Störungen als Krankheit“ so Claus Fritze, Erster Vorsitzender des Kreisverbandes
Legasthenie und Dyskalkulie Tübingen - Reutlingen e.V.“
Diagnose und Frühförderung sind
essenziell
Besteht der Verdacht auf Legasthenie oder Dyskalkulie, muss
zunächst eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Die
Diagnose stellt ein Kinder- und Jugendpsychiater oder –psycho-therapeut.
„Die ersten Sprachschwierigkeiten treten häufig schon im Frühkindalter
auf.“ erklärt Fritze, der mit seinem Verband Betroffene unterstützt. Die
Ursachen für Legasthenie und Dyskalkulie sind umstritten, mittlerweile geht man
von einer genetischen Disposition aus. „Ausschlaggebend für die weitere
Entwicklung betroffener Kinder sind jedoch eine frühe Diagnose und Therapie.“
betont der Vorsitzende des Kreisverbands. Bisher werde aber von öffentlicher
Seite diesbezüglich wenig getan, kritisiert Fritze. Zwar gebe es beispielsweise
in Baden-Württemberg einen Orientierungsplan und Modellkindergärten, in denen
betroffene Kinder speziell gefördert würden. Im Alltag sei die Zahl der
Erzieherinnen jedoch viel zu gering, um eine solche Maßnahme durchzuführen.
Der Kreisverband hilft Eltern dabei, mit der Behinderung
ihres Kindes gut umzugehen und bietet ein Forum zum gegenseitigen Austausch. „Viele
Eltern machen sich Vorwürfe und wir versuchen ihnen klarzumachen, dass niemand
Schuld hat.“ erläutert Fritze seine Arbeit. Die Eltern erhalten Unterstützung
bei der Suche nach der geeigneten Therapie für ihr Kind, außerdem informiert
der Kreisverband auf regionaler Ebene Schulen und Behörden über die Themen
Legasthenie und Dyskalkulie. Auch die Organisation von Weiterbildungsveranstaltungen
mit Referenten aus Therapie und Wissenschaft gehört zu den Verbandsaufgaben.
Die Störungen Legasthenie und Dyskalkulie unterscheiden sich
zwar erheblich voneinander, werden jedoch häufig miteinander in Zusammenhang
gebracht. Grund hierfür sind die ähnlichen Folgen wie Schwierigkeiten in der
Schule, unter denen betroffene Kinder und Jugendliche zu leiden haben. „Die
Kinder werden als Schulversager abgestempelt und entwickeln Symptome wie Ängste
und Schulunlust.“ erklärt der Kreisverbandsvorsitzende die Situation Betroffener.
Hier liegen auch die Unterschiede zu den üblichen Problemen, die viele Kinder
in der Schule haben. Legastheniker oder Dyskalkuliker sitzen beispielsweise oft
stundenlang an ihren Hausaufgaben. Schlimmstenfalls entstehen Verhaltens- und
Kontaktstörungen, sowie Schlafstörungen. Auch Schulverweigerung oder Suizidtendenzen
können Folgen unerkannter und unbehandelter Legasthenie oder Dyskalkulie sein.
Auch wenn die Diagnose Legasthenie oder Dyskalkulie gestellt
ist, gibt es für die betroffenen Kinder und Familien noch einen weiten Weg zu
gehen. „Es geht immer nur um’s Geld.“ beschreibt Fritze die zu überwindenden
Hürden. Er appelliert an Schulen und Lehrer, ihre pädagogischen Möglichkeiten zum
Nachteilsausgleich zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass Kinder während
Prüfungen einen Computer zu Hilfe nehmen dürfen, eine Zeitverlängerung bekommen
oder die Rechenaufgaben vorgelesen kriegen. Auch mit der Benotung wird dann behutsamer
umgegangen.
Kampf um das Recht auf Förderung
Die Betroffenenverbände beraten nicht nur inhaltlich, sondern
kämpfen auch auf juristischer Seite für eine bessere Förderung für Kinder mit
Legasthenie und Dyskalkulie.
„Zum einen gibt es den sozialrechtlichen Aspekt.“ erläutert
Gabriele Marwege, Bundesbeauftragte für Sozialrechtsfragen des Bundesverbands Legasthenie
und Dyskalkulie e.V. Hier geht es vor allem um die Finanzierung der Förderung
betroffener Kinder. Von den Krankenkassen gibt es kein Geld, zuständig sind die
Jugendämter. Ein Kind, bei dem Legasthenie diagnostiziert wird, hat noch nicht
per se einen Anspruch auf Förderung, vielmehr muss jeder einzelne Fall geprüft
werden. Paragraph 35 a Sozialgesetzbuch Achtes Buch „Kinder und Jugendhilfe“
regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
und schreibt im Fall einer seelischen Behinderung eine Frühförderung vor. So
muss also bei jedem Kind mit Legasthenie geprüft werden, ob eine seelische
Behinderung droht oder bereits vorliegt. Dies ist der Fall, wenn das Kind unter
einer Teilhabebeeinträchtigung leidet, also durch die Legasthenie Schwierigkeiten
bei der sozialen Integration hat. Dann übernimmt auch das Jugendamt die Kosten
für eine Einzelfördertherapie, manchmal auch für einen stationären Aufenthalt
in einem Förderinternat. Liegt rechtlich gesehen keine seelische Behinderung
vor, müssen die Eltern selbst für die Therapie aufkommen.
„Bestehende Regelungen sind
verfassungswidrig“ – Bundesverband fordert Nachteilsausgleich
Neben dem Sozialrecht kümmern sich die Verbände auch um das Thema
Schulrecht. „In den Ländern gibt es Vorschriften für die Berücksichtigung der
Legasthenie in der Schule. Außer in Bayern reichen diese aber nicht aus: Es
besteht kein Rechtsanspruch auf einen Nachteilsausgleich für Schüler mit
Legasthenie.“ so Marwege. Nach Auffassung des Bundesverbands gibt das
Grundgesetz jedoch einen solchen Rechtsanspruch her, demnach seien die
derzeitigen Regelungen der Länder verfassungswidrig. Aus diesem Grund hat der
Verband im Jahr 2006 ein Gutachten in Auftrag gegeben. Gutachterin ist die Göttinger
Professorin für Öffentliches Recht, Schwerpunkt, Schulrecht, Dr. Christine
Langenfeld. In dem Gutachten kam die Juristin eben zu dem Ergebnis, dass die
derzeitigen schulrechtlichen Regelungen rechtswidrig sind. „Aus dem Gutachten
geht hervor, dass Menschen mit Legasthenie behindert sind.“ so Johanna Zier,
zuständig für Sozialrechtsfragen beim Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie
e.V. Baden-Württemberg. Artikel 3 Grundgesetz Absatz 1 und 3 besagen, dass
Behinderte ein Recht auf Nachteilsausgleich haben und nicht benachteiligt
werden dürfen. „Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. fordert
daher einen Nachteilsausgleich an Schulen und Universitäten.“ so Zier. Bisher
wurden die Ergebnisse des Gutachtens jedoch nicht in Schulrecht umgesetzt.
Große Hoffnungen setzt der Landesverband in die neue Verwaltungsvorschrift für
Baden-Württemberg, die derzeit erarbeitet wird. Hierin könnten die Ergebnisse
des Gutachtens einen Niederschlag finden. „Sonst müssen die Eltern die Rechte
ihrer Kinder im Einzelfall einklagen.“ so Zier.
Offen mit den Störungen umgehen
Viele Eltern haben jedoch auch Probleme damit, dass ihre
Kinder als behindert gelten sollen. „Die Assoziation mit geistiger Behinderung
ist in den Köpfen verankert.“ schildert Gabriele Marwege bestehende Ängste. Laut
der Bundesbeauftragten für Sozialrechtsfragen besteht die Behinderung jedoch
darin, dass der Umgang mit der Gesellschaft durch Legasthenie beeinträchtigt
wird. Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. unterstützt daher
seine Mitglieder auch bei Verfahren im Kontakt mit Rechtsanwälten.
Marwege betont, dass Kinder mit Legasthenie einer besonderen
Frühförderung bedürfen. „Die Störung wächst sich nicht aus,“ so die Expertin,
„und beeinflusst deshalb die weiteren Bildungschancen der Kinder.“ Langfristig
habe dies auch negative Auswirkungen auf die Gesellschaft, da viel vorhandenes
Potenzial nicht genutzt werde. Man müsse offen mit der Behinderung umgehen und
sie damit selbstverständlicher machen. „Ein Körperbehinderter muss schließlich
auch nicht am 1.000-Meter-Lauf teilnehmen.“ so die Verbandsmitarbeiterin.
Die vhs.Böblingen-Sindelfingen veranstaltet jährlich einen Kongress zum Thema Legasthenie und Dyskalkulie. Informationen erhalten Sie unter
der Telefonnummer 07031 6400-36 und auf dieser Internetseite.
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